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Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Firma Ballonfahrten Pfau
Anwendung:
1) Diese AGBs regeln die Bedingungen für die Buchungen von Ballonfahrten, welche schriftlich, mündlich oder online erfolgen können und werden automatisch bei der Buchung einer Ballonfahrt oder eines Gutscheins Bestandteil des Vertrags.
Vertragspartner:
2) Vertragspartner für alle gebuchten Leistungen ist Ballonfahrten Pfau.
Beförderungsleistung:
3) Leistungsgegenstand ist die Erbringung der mit der Buchung bestätigten Beförderungsleistung durch Ballonfahrten Pfau. Ballonfahrten Pfau kann die Fahrt verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
3a) Ballonfahrten Pfau ist berechtigt, die Durchführung der Flugbeförderung ganz oder teilweise auf Dritte/Erfüllungsgehilfen zu übertragen. Hierbei wird Ballonfahrten Pfau nur solche Unternehmen einsetzen, die dem Sicherheitsstandard entsprechen und welche vom Luftfahrtbundesamt oder einer zuständigen europäischen Luftsicherheitsbehörde genehmigt wurden. Ballonfahrten Pfau wird auf Verlangen den Fluggast über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichten, sobald dieses feststeht.
3b) Bei der verbindlichen Terminvergabe erfolgt der Haftungsübergang auf das durchführende Unternehmen.
Voraussetzungen und Einschränkungen:
4) Die Teilnahme an einer Ballonfahrt setzt mindestens eine normale körperliche Konstitution voraus. Das Maximalgewicht beträgt 120 kg. Kinder unter 18 Jahren dürfen ab 115 cm Körpergröße in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mitfahren. Bei evtl. Behinderungen (Knie, Hüfte o.ä.) ist das Einsteigen in den Ballonkorb unter Umständen erschwert oder nicht möglich. Bei einer Schwangerschaft raten wir grundsätzlich von der Teilnahme an einer Ballonfahrt ab. Bei Lungen-, Herz-, Kreislauf- oder sonstigen Krankheiten und nach Operationen sollten Sie Ihren Arzt nach Einwendungen bezüglich einer Ballonfahrt fragen. Nach erfolgter Terminbuchung ist der Käufer eines Tickets dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person, die teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Erfüllt sie diese nach Buchung (z. B. Schwangerschaft, Krankheit) nicht mehr, so ist eine Rückerstattung des Kaufpreises für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
Gültigkeit Gutscheine:
5) Gutscheine sind 3 Jahre gültig (maßgeblich ist das Datum auf dem Gutschein). In begründeten Fällen (z.B. Schwangerschaft) können diese innerhalb der Gültigkeitsdauer verlängert werden.
Beförderungsbedingungen:
6) Eine Ballonfahrt findet unter freiem Himmel statt und unterliegt Witterungseinflüssen. Daher ist die Durchführung aus Sicherheitsgründen von geeignetem Flugwetter abhängig. Wann dieses vorliegt entscheidet einzig und allein der verantwortliche Pilot. Auch die Wahl des Startplatzes liegt einzig in der Entscheidung des Piloten. Ballonstarts bedürfen einer Bestätigung. Diese erfolgt in der Regel 3 bis 5 Stunden vor Treffzeit. Sollte die Ballonfahrt aufgrund der Witterungsverhältnisse oder behördlicher Auflagen (z.B. Flugsicherung, Prüftermine ) nicht durchführbar sein, kann der Termin jederzeit umgebucht werden. Ballonfahrten Pfau kommt in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung (Ballonfahrt) entstanden sind (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.). Wegen der Witterungsabhängigkeit gilt auch eine Vielzahl von Umbuchungen als statthaft. 6a) Für telefonische Erreichbarkeit und pünktliches Erscheinen ist der Passagier selbst verantwortlich. Sollte er zum vereinbarten Starttermin verhindert sein (z.B. durch Krankheit), so hat er dies spätestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein. Dies gilt auch bei einer verspäteten Ankunft zum vereinbarten Treffpunkt um mehr als 30 Minuten. Eine Rückerstattung des Fahrpreises oder eine erneute Inanspruchnahme (Umbuchung auf einen anderen Termin) ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin kann eine Ersatzperson gestellt werden, sofern diese die Voraussetzungen (siehe 4) erfüllt.
6b) Eine Haftung für Gepäck, Brillen, Foto- und Filmgerät und weitere Gegenstände wird nicht übernommen. Bei deren Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Start-, Fahr-, und Landezeit verantwortlich. Als normales Gepäck bei einer Ballonfahrt, gelten max. 3 kg. Schwerere Dinge braucht der Passagier nicht mitzunehmen. Aus Sicherheitsgründen werden Sprengkörper, spitze und scharfe und zerbrechliche Objekte, und brennbare Flüssigkeiten nicht befördert.
6c) Der Pilot entscheidet eigenverantwortlich und allein nach luftfahrtrechtlichen Regeln im Sinne der Sicherheit der Passagiere, ob und von welchem Startort die jeweilige Ballonfahrt stattfindet. Die Passagiere müssen daher gegebenenfalls auch einen Start von einem anderen als dem gewünschten/vereinbarten Startort der gebuchten Region in Kauf nehmen.
6d) Der Pilot entscheidet eigenverantwortlich und allein nach luftfahrtrechtlichen Regeln über die Dauer (i.d.R. 60-90 Minuten) und Länge einer Ballonfahrt sowie über Fahrthöhe und Landeort. Er trifft alle notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anweisungen Folge zu leisten.
6e) Ballonfahrten Pfau und das ausführende Unternehmen sind berechtigt, den Flug abzusagen, wenn die Durchführung des Fluges aufgrund von bei Buchung nicht erkennbarer, nicht von Ballonfahrten Pfau und/oder dem ausführenden Unternehmen zu vertretender Umstände, wie z.B. Krankheit Pilot, Streik der Flugsicherung auf den Flughäfen oder aufgrund behördliche Anordnungen, die nicht von Ballonfahrten Pfau und/oder dem ausführenden Unternehmen zu vertreten sind (z.B. Sperrung des Luftraums) erheblich erschwert, beeinträchtigt oder unmöglich wird.
6d) Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen. Das Ein- und Aussteigen in und aus dem Ballonkorb erfolgt ausschließlich nach Aufforderung des Piloten. Fahrgäste die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen bzw. Fahrgäste die offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluß stehen oder anderweitig physisch oder psychisch für eine Ballonfahrt nicht geeignet erscheinen, können vom verantwortlichen Piloten ohne Erstattung des Fahrpreises von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden.
Datenschutz:
7) Bilder (auch von Personen), die während der Fahrt (Gesamtdauer inkl. Start, Landung etc.) gemacht werden, können vom Rechteinhaber verwendet werden, soweit nicht vor Beginn der Fahrt gegenüber dem Veranstalter der Verwendung/Veröffentlichung widersprochen wird.
Rücktritt vom Vertrag:
8) Ihnen steht in jedem Fall das gesetzliche Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Nach Ablauf der Widerrufsrist ist ein Rücktritt vom Vertrag und die damit verbundene Rückerstattung von gebuchten Leistungen und/oder Gutscheinen ausgeschlossen. Gebuchte Leistungen oder Gutscheine sind jederzeit auf andere Personen übertragbar, welche die Voraussetzungen (siehe 4) erfüllen.
8a) Wird die Luftbeförderung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten und der ausführende Luftfrachtführer ist berechtigt, den Fahrt abzusagen.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs oder Teile hiervon ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt für Lücken.
Stand 21.02.2024
Ballonfahrten Pfau
Manuel Pfau
Backnanger Straße 19
73635 Rudersberg
0176 - 30 55 36 00
info@ballonfahrten-pfau.de
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